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Weiterbildung in systemischer Beratung


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Sie interessieren sich für eine systemische Weiterbildung und sind nun dabei, sich im Internet über die einzelnen anbietenden Institute zu informieren. Möglicherweise ist Ihnen die systemische „Szene“ nicht vertraut, so dass ich Ihnen einige Hinweise geben möchte, worauf Sie bei Ihrem Vergleich achten sollten:

Die Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und die Systemische Gesellschaft (SG) haben Richtlinien bzw. Standards, nach denen entweder die Institute in einem Verband Mitglied werden können (SG) oder das jeweilige Weiterbildungs-Curriculum anerkannt ist (DGSF).

Vor allem die DGSF hat seit ihrem Bestehen (2000 - nach der Fusion von DAF und DFS) ihre Weiterbildungsrichtlinien in intensiven Klärungsprozessen entwickelt und sich im Interesse von Weiterbildungsteilnehmern für eine Qualitätssicherung systemischer Weiterbildungen eingesetzt.

Hier einige Hinweise auf die Sie unbedingt bei Ihren Vergleichen achten sollten:

1. Ein Weiterbildungstag darf nur 10 UE (Unterrichtseinheiten) pro Tag umfassen, d.h. 1 UE = 45 Minuten, 10 UE heißt = 8 Zeitstunden pro Tag. Beim Context-Institut umfasst der Weiterbildungstag 8-10 UE.

2. 60 % der Kursstunden eines Weiterbildungsganges müssen von der verantwortlichen Leitung (diese Leitung dürfen bis zu 2 Personen sein) durchgeführt werden. Der bzw. die beiden Kursleiter müssen anerkannte Lehrtherapeuten sein, darüber hinaus müssen bei den weiteren Lehrenden zumindest zwei anerkannte Familientherapeuten sein. Das Context-Institut hat drei anerkannte Lehrtherapeuten, die sowohl von DGSF als auch SG anerkannt sind, ferner sind die anderen Lehrenden anerkannte Familientherapeuten DGSF.

3. Selbsterfahrung ist nach den Weiterbildungsrichtlinien Bestandteil der Weiterbildung. Vorherige eigene Therapien können nicht auf die Weiterbildungskursstunden angerechnet werden, ferner kann die Selbsterfahrung nicht in Einzeltherapien während der Weiterbildung stattfindet. Die Selbsterfahrung hat im Rahmen der Weiterbildung in der Weiterbildungsgruppe statt zufinden.

4. Supervision ist nach den Weiterbildungsrichtlinien ebenfalls Bestandteil der Weiterbildung. Vorherige Supervisionen können nicht anerkannt werden bzw. Supervisionen, die während der Weiterbildung beim Arbeitgeber stattfinden können nicht angerechnet werden. Die Supervision hat bei den anerkannten Lehrenden des Weiterbildungskurses stattzufinden.

5. Ebenfalls ist es notwendig, dass die Kosten für Supervision und Selbsterfahrung in dem Gesamtkosten des Kurses enthalten sein müssen - und nicht separat berechnet werden, damit ist eine bessere Vergleichbarkeit für Interessenten möglich.

6. In der DGSF sind inzwischen zahlreiche Institute Mitglieder, die jedoch über kein anerkanntes Curriculum verfügen. Zertifikate von Instituten, die über ein anerkanntes Curriculum verfügen, sind die Zertifikate, die Ihnen eine Anerkennung der DGSF gewährleisten.

Die Mitgliedschaft eines Instituts in der DGSF bedeutet daher nicht, dass deren Weiterbildung anerkannt ist.

7. Für die Qualität eines Weiterbildungskurses und dem veranstaltenden Institut ist unseres Erachtens auch entscheidend, ob die Lehrenden selbst weiterhin mit Klienten arbeiten.

Die Lehrtherapeuten des Context-Instituts sind alle in praktischer Arbeit mit Klienten tätig. Die eigene Fortbildung der Lehrtherapeuten ist ebenfalls für uns zentraler Aspekt der eigenen Qualitätssicherung. Ich selbst nehme teilweise mehrmals jährlich an internationalen Kongressen teil bzw. trage auf diesen Kongressen als Referentin selbst vor, um so neuere Entwicklungen und Innovationen aufgreifen oder an Teilnehmer vermitteln zu können.

In meiner langjährigen Vorstandstätigkeit für die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Familientherapie (DAF) - von 1991-1993 Mitglied des Vorstandes und 1993-2000 Vorsitzende der DAF - habe ich mich vielfältig für die Belange systemischer Therapeuten und Berater, sowie von Familientherapeuten eingesetzt.

Sei dies in den Bemühungen um die Anerkennung systemischer Therapie als eigenständigem Psychotherapieverfahren, bei der Entwicklung von Weiterbildungsrichtlinien zum systemischen Therapeuten/ Berater u. Familientherapeuten, in Forschungsprojekten, in der Vertretung bei Ministerien, obersten Behörden, sowie nationalen und internationalen Dachverbänden (u.a. EFTA); ferner habe ich als Vorsitzende die Kooperation mit der SG und dem DFS (Dachverband für Familientherapie und systemisches Arbeiten) gepflegt und im wesentlichen, die Verhandlungen hin zur Fusion von DAF und DFS in 2000 auf der DAF-Jahrestagung in Berlin, die unser Institut ausrichtete, gestaltet.

Von 2000 - 2005 war ich Mitglied des Weiterbildungsausschusses der DGSF, in die ich meine Expertise in grundlegende Entscheidungen u.a. zu den nun geltenden Richtlinien einbringen konnte. Außerdem habe ich mich wesentlich an der Profilierung der „Instituteversammlung“ in der DGSF beteiligt, die u.a. zu einer satzungsgemäßen Positionierung der Institute in der DGSF führte.

Ich hoffe, diese Hinweise geben Ihnen einige Anhaltspunkte, die Sie bei der Auswahl eines Weiterbildungskurses und eines Institutes berücksichtigen können.

Dezember 2006 Dr. Marie-Luise Conen

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